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Brauche  ich eine  Baugenehmigung für  meine Terrassenüberdachung ?

 

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, Die Regularien zu diesem Thema sind bundesweit uneinheitlich. In vielen Fällen weichen die Bauplanungsrechte zwischen Regionen und Gemeinden ab. Daher ist es abhängig von Ihrem Ort, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Jede Region  hat ein eigenes Bauamt und somit auch eigene Baurechte.  Daher ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld beim zuständigen Bauamt informieren, ehe Sie mit der Planung einer Terrassenüberdachung beginnen. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Terrassenüberdachung zum Haus und zur Größe der Immobilie passt. Es handelt sich dabei um im Baurecht “untergeordnete Bauteile”, welche immer im Verhältnis zum restlichen Haus stehen müssen. Mit unseren Lösungen für Terassenüberdachung in ihren verschiedenen Ausführungen können wir dies in jedem Fall gewährleisten.
Da auch die Größe der Terrassenüberdachung für die Frage nach einer Baugenehmigung entscheidend ist, sollten Sie sich im Vorfeld überlegen, ob Sie die gesamte Terrasse oder nur einen Teil der Terrasse überdachen lassen möchten. Oftmals gelingt es mit einer einfachen Teilüberdachung das Baurecht zu umgehen und somit unter der genehmigungspflichtigen Größe zu bleiben.

Genehmigungspflicht & Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Als verfahrensfreie Bauvorhaben gelten Terrassenüberdachungen in den jeweiligen Bundesländern nachfolgenden Kriterien:

  • Baden-Württemberg: im Innenbereich bis zu einer Grundfläche von 30 Quadratmetern
  • Bayern: einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
  • Berlin: einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe bis 3 m²
  • Brandenburg:(ab Januar 2021)  einer Fläche von 30 m²  und bis zu 4 Meter Tiefe
  • Bremen: bis zu einer Tiefe von 3 Metern.
  • Hamburg: Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m² sowie bei untergeordneten Überdachungen
  • Hessen: Terrassenüberdachungen und Teilverglasungen von erdgeschossigen Terrassen der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze und unter Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3 § 55 HBO.
  • Mecklenburg-Vorpommern: bis zu einer Fläche von 30 m² und bis zu 3 Meter Tiefe
  • Niedersachsen: mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche
  • Nordrhein-Westfalen: einer Fläche bis maximal 30 m² und 4,5m (ab  2020)Metern Tiefe
  • Rheinland-Pfalz: Zu ebener Erde liegende unbeheizte Anbauten wie Terrassenüberdachungen oder Wintergärten bis zu 50 m³ umbauten Raums.
  • Saarland: einer Fläche bis maximal 36 m² und 3 m Tiefe
  • Sachsen: maximal 30 m² Fläche und 3 Meter Tiefe
  • Sachsen-Anhalt: einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
  • Schleswig-Holstein: ebenerdige Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 Metern.
  • Thüringen: einer Fläche bis maximal 30 m² und 4 m Tiefe.

Bitte beachten Sie Genehmigungspflicht & Regelungen

 Wir empfehlen daher unbedingt die sichere Variante:

1. Recherche, ob eine Baugenehmigung verlangt wird
2. Beantragung der Baugenehmigung
3. Start des Bauprojekts einer Terrassenüberdachung

Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Eine Baugenehmigung wird in der Regel für Pergolen benötigt, wenn:
– Die Pergola eine bestimmte Größe überschreitet: In den meisten Bundesländern muss eine Pergola genehmigt werden, wenn sie eine bestimmte Höhe oder Grundfläche überschreitet. Dies variiert von Gemeinde zu Gemeinde, aber typischerweise liegt die Grenze bei etwa 30 m² oder 50 m².
– Die Pergola fest mit dem Gebäude verbunden ist: Wenn die Pergola nicht freistehend ist und mit dem Haus oder einer Mauer verbunden wird (z. B. als Anbau), kann sie als Erweiterung des Gebäudes gelten, was eine Baugenehmigung erforderlich macht.
– Die Pergola in einem Naturschutzgebiet oder einem besonders geschützten Bereich gebaut wird, wie z. B. in einem Landschaftsschutzgebiet oder in der Nähe von Denkmälern, kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Wann ist keine Baugenehmigung erforderlich?

In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung für eine Pergola nicht notwendig, insbesondere wenn:
– Die Pergola eine bestimmte Größe nicht überschreitet: In vielen Bundesländern ist eine Pergola dann genehmigungsfrei, wenn sie kleiner als 30 m² ist und keine dauerhafte Fundamentierung benötigt. Auch die Höhe spielt eine Rolle: Häufig sind Pergolen bis zu einer Höhe von 3 Metern genehmigungsfrei, solange sie keine wesentlichen Eingriffe in das Grundstück oder die Nachbarschaft verursachen.
– Die Pergola freistehend ist: Wenn die Pergola freistehend und nicht mit dem Gebäude verbunden ist, gibt es oft weniger strenge Vorschriften, und sie könnte ohne Baugenehmigung gebaut werden.
– Es keine sichtbaren Auswirkungen auf das Grundstück hat: Eine Pergola, die auf einem Grundstück gebaut wird, das keine besonderen Vorschriften (z. B. Denkmalschutz, Naturschutzgebiete) unterliegt, kann oft ohne Genehmigung errichtet werden.

Wichtige Faktoren, die eine Baugenehmigung beeinflussen können:

– Bauordnung des Bundeslandes: Die genaue Regelung für Pergolen und ähnliche Bauvorhaben ist in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Hier werden unter anderem die maximal zulässige Fläche und Höhe definiert.
– Nachbarschaft und Grundstücksgrenzen: Wenn die Pergola nahe an einer Grundstücksgrenze gebaut wird oder die Privatsphäre der Nachbarn beeinträchtigen könnte, kann eine Genehmigung erforderlich sein, auch wenn die Pergola an sich klein ist.
– Dachtyp und Materialien: Wenn das Dach der Pergola besonders schwer oder komplex ist oder spezielle Materialien verwendet werden, die eine strukturelle Veränderung erfordern, kann dies zusätzliche Anforderungen mit sich bringen.

Baugenehmigung für eine Pergola: Schritt-für-Schritt

Wenn du herausgefunden hast, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist, solltest du folgende Schritte befolgen:
1. Kläre die lokalen Vorschriften: Informiere dich bei deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung über die spezifischen Vorschriften für den Bau einer Pergola in deinem Bereich. Dies kannst du häufig online oder direkt vor Ort tun.
2. Planung der Pergola: Stelle sicher, dass deine Pergola den Vorschriften entspricht. Dies betrifft unter anderem:
– Die Größe der Pergola (Fläche und Höhe).
– Der Standort und die Abstände zu Nachbargrundstücken oder Grundstücksgrenzen.
– Die Bauweise und Materialien, die verwendet werden.
3. Antrag stellen: Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, musst du einen Bauantrag einreichen. Dafür ist in der Regel ein Bauplan erforderlich, der die Maße und die genaue Position der Pergola auf deinem Grundstück zeigt. Gegebenenfalls musst du auch die Statik nachweisen, insbesondere wenn die Pergola schwerer oder komplexer gebaut wird.
4. Genehmigung abwarten: Nachdem du den Antrag eingereicht hast, prüft die zuständige Behörde deinen Bauantrag. In der Regel dauert die Prüfung einige Wochen. Wenn alles in Ordnung ist, erhältst du die Baugenehmigung.
5. Bau der Pergola: Nach Erhalt der Genehmigung kannst du mit dem Bau beginnen. Beachte während des Bauens alle Vorgaben, die in der Genehmigung enthalten sind.
6. Abnahme der Pergola: In einigen Fällen ist eine Abnahme des Bauwerks durch die Behörde erforderlich, um sicherzustellen, dass alles korrekt gebaut wurde. Dies hängt jedoch von den lokalen Vorschriften ab.

5. Vorteile einer Baugenehmigung

– Rechtliche Sicherheit: Eine Baugenehmigung gibt dir rechtliche Sicherheit und schützt dich vor möglichen Konflikten mit Nachbarn oder der Gemeinde.
– Schutz vor Nachbarn: Wenn du alle Vorschriften einhältst, verhinderst du rechtliche Auseinandersetzungen mit deinen Nachbarn.
– Wertsteigerung des Grundstücks: Eine ordnungsgemäß genehmigte Pergola kann den Wert deines Grundstücks steigern, da sie als Teil eines legalen Bauvorhabens angesehen wird.

Fazit

Ob eine Baugenehmigung für deine Pergola erforderlich ist, hängt von der Größe, dem Standort und den regionalen Vorschriften ab. In vielen Fällen, insbesondere bei kleineren, freistehenden Pergolen, wird keine Genehmigung benötigt. Es ist jedoch wichtig, sich vor dem Bau über die lokalen Anforderungen zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Wenn du unsicher bist, kontaktiere deine Gemeinde oder Stadtverwaltung, um sicherzustellen, dass du alle notwendigen Schritte einhältst.
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